Barrierefreiheit
Die Rehaklinik Bad Boll ist ein Ort, an dem Menschen mit und ohne Behinderung zusammenkommen. Wir unterstützen die Entwicklung einer Gesellschaft der Zugehörigkeit und Teilhabe (Inklusion). Dazu wollen wir Barrieren abbauen – in den Köpfen genauso wie auf dieser Webseite.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Rehaklinik Bad Boll ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.rehaklinik-bad-boll.de.
Barriereinformationen zur Webseite:
Bei Konzeption, Design und technischer Programmierung wurde darauf geachtet, dass der Internetauftritt möglichst barrierearm ist, konkret:
- Nachvollziehbare Struktur und Hierarchie: Seiten, Webseitenbereiche und Inhalte sind klar gewichtet und durch Überschriften strukturiert (im Design sowie im Code). Seiten sind eindeutig benannt und haben für Nutzer eine intuitiv erfassbare semantische Verbindung zur übergeordneten Seite.
- Flache Hierarchien: Inhalte sind durch möglichst wenige Klicks erreichbar. Wichtige Webseitenbereiche wie Kontakt, Impressum, Suchfeld oder Startseite erreichen die Nutzer von jeder Unterseite mit nur einem Klick.
- Einfachheit: Navigation, Aufbau von Seiten, Webseitenbereiche und Funktionen sind aufs Wesentliche beschränkt. Die Kernfunktion ist klar herausgearbeitet.
- Zugänglichkeit: Inhalte sind über die Tastatur zugänglich. Alle Links und Funktionen sind leicht mit dem Finger bedienbar.
- Kontrastreichtum: Der Farbkontrast bei Schrift, Links und Buttons ist ausreichend stark und entspricht aktuellen Vorgaben.
- Lesbarkeit: Die Schrift ist bei wichtigen Texten mindestens 18px groß. Keine Schrift ist kleiner als 14px. Es kommen ausschließlich gut lesbare Sans-Serif-Schriftarten zum Einsatz.
- Skalierbarkeit: Skalierbare Schriften und ein responsives Layout erleichtern die Darstellung auf unterschiedlichen Endgeräten und in verschiedenen Browsern
- Linkkennzeichnung: Links sind klar gekennzeichnet und fordern zum Anklicken auf.
- Alternativtexte: Bilder sind mit Alternativtexten hinterlegt, damit sie von Screen-Readern erfasst werden können.
- Formulare: Barrierearme Formulare mit einer eindeutigen Kennzeichnung und klaren Struktur erleichtern die Kontaktaufnahme mit dem Webseitenbetreiber.
- Codierungsstandard: Die Webseite ist unter Berücksichtigung aktueller WCAG-Standards programmiert (Web Content Accessibility Guidelines).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Rehaklinik Bad Boll arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei und daher mit § 10 Absatz 1 L-BGG unvereinbar:
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Dokumente (z. B. PDF-Dateien), die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, sind derzeit nicht alle in barrierefreier Version verfügbar. Dort wo möglich werden die Dateien durch barrierearme Formulare oder Texte auf der Webseite abgelöst.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.01.2021 erstellt und zuletzt am 01.01.2021 überprüft.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.rehaklinik-bad-boll.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Kurhaus Bad Boll GmbH
Am Kurpark 1
73087 Bad Boll
Tel.: +49 (0) 7164 810
E-Mail:
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: +49 (0) 711 279 3360
E-Mail:
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.